Über Pen-&-Paper-Rollenspiele und deren Inspirationsquellen
Suche
Close this search box.

Dieses Blog kann dichtmachen (2)

Erst einmal: Ich will hier nichts übereilen, solange der JMStV nicht aktiv ist, bleibt dieses Blog auf jedem Fall am Netz. Aber mich stört dieses Unding, was da gerade verzapft wird, doch sehr. Und ich habe auch keine Lust auf ein Damokles-Schwert, dass mir das Bloggen hier und das Podcasten dort vermiest.

Aber einmal konkret. Karsten weist mich in den Kommentaren auf einen (offenbar) juristischem Artikel hin. Ich bin kein Jurist, daher ist alles folgende, was ich dazu schreibe, keine Rechtsberatung oder etwas ähnliches. Ich verstehe die Relativierung so: nur wenn man, zumindest teilweise, „entwicklungsbeeinträchtigende Angebote“ vorhält, muss man diese Kennzeichnungspflicht nutzen, ansonsten nicht. Das klingt erst einmal einleuchtend. Aber was genau sind „entwicklungsbeeinträchtigende Angebote“? Geht es nicht in diesem und anderen Rollenspielszene-affinen Blogs durchaus gerade um Medien, die Bestandteile wie Gewalt, Sexualität, etc. aufweisen? (Und nein, ich will hier gar nicht das Fass aufmachen, ob diese wirklich Jugendliche in ihrer Entwicklung überhaupt stören.) Ist die Berichterstattung über solche bereits problematisch? Was ist, wenn ich hier einen Charakterbogen vorhalte, auf dem „Schaden“ vermerkt wird (ggf. auch mit drastischen Beschreibungen)? Oder braucht es dazu das gesamte Medium (sprich Rollenspielwerk)? Wenn ich ein Video einbette, das ein paar Leute beim Kloppen auf einem LARP zeigt – muss ich mir Sorgen wegen eines fehlenden FSK-Logos machen? Ja, das ist zugespitzt, eben weil dies enorm schwammig ist. Und ich habe im Gegensatz zu vielen anderen Kollegen medienpädagogische Grundlagen in meinem Studium genossen. Daher kann ich sagen, dass die oben angeführten Beispiele sich sicherlich nicht für eine Jugendgefährdung eignen. Aber sie würden ausreichen, damit eine Klassifizierung ab 12 zumindest teilweise relevant wäre.

Beruhigend ist für mich da aber der Beitrag von Udo Vetter im Law Blog (Link via Nerdlicht/Twitter). Seine Entwarnung sehe ich vor allem in dem Passus: „Überdies werden sich die viele Blogger darauf berufen können, (auch) tagesaktuelle, gesellschaftlich relevante Themen zu diskutieren und damit auf der Ebene üblicher redaktioneller Angebote zu stehen. Diese sind aber grundsätzlich von den Vorschriften ausgenommen.“ Das sehe ich für mein Blog gegeben an, weil es halt öfter auch über den Tellerrand hinaus guckt. Zumal dieses Blog auch werbefrei ist (von dem Flattr-Button vielleicht abgesehen) und daher gar nicht im Wettbewerb mit anderen steht, die mich abmahnen könnten.

Uff. Dennoch: das Damokles-Schwert ist noch nicht weggeräumt. Aber es ist etwas geschrumpft. Das Blog von Kristian Köhntopp ist unterdessen offline. Das von Harald Wagener ebenfalls. Beides Blogs, die ich lange und gerne verfolgt habe.

Ron Müller

Ron Müller

Rollenspieler auf Suche nach neuen staffelübergreifenden Handlungssträngen. Blog: Edieh, Podcast: Ausgespielt.

3 Antworten

  1. Abwarten und Tee trinken, statt zu sagen, dass „Deutschland keine Zukunft hat“(WTF?!) Ich weiß, dass du das nicht geschrieben hat, aber noch sehe ich es als Panikmache und als willkommenes Thema für manche Blogger, rumzustänkern ;)